Neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen

Neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen

04.04.2022

Liebe Fußballfamilie,


das Land Niedersachsen hat neue Bestimmungen zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht, die am 03.04.2022 in Kraft getreten sind. Mit der neuen nds. Corona-Verordnung entfallen viele Einschränkungen.

So gibt es keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen mehr – Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten sind ebenso aufgehoben, wie die Beschränkung der Zuschauerzahl (drinnen und draußen).

Das Land Niedersachsen empfiehlt angesichts der hohen Fallzahlen aber weiterhin, eigenverantwortlich eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen zu tragen, möglichst einen Abstand einzuhalten und die Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

Veranstalter (Vereine) haben auch per Hausrecht die Möglichkeit, z.B. das Tragen von Maskenin Innenräumen verpflichtend vorzugeben.

Die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte können ebenfalls abweichende, strengere Maßnahmen durch deren Allgemeinverfügung erlassen, die dann vor Ort zu befolgen sind.

Bestehen bleiben die Regeln zu Quarantäne und Isolation. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur aktuellen Lage sowie unsere FAQs finden Sie auch auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.nfv.de/recht/faq-corona/.


Mit freundlichen Grüßen
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND e. V.
i.A. Marian Kobus

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