seit dem 24. Februar 2022
Kontaktregelungen:
Private Zusammenkünfte mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind unbeschränkt zulässig
Für ungeimpfte Personen gilt:
Zusammenkünfte von Ungeimpften sind auf
Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt.
Nicht zusammenlebende Paare gelten dabei als ein Haushalt.
Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten.
Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.
Gastronomie:
- 2G-Regel
- gilt in der Innen- wie auch in der Außengastronomie
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- 2G-Regel
- Bei Übernachtungen im Rahmen beruflicher Reisen (Geschäfts- oder Dienstreisen) sowie im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt abweichend die 3G-Regel
- FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- bis zum 3. März noch geschlossen
Körpernahe Dienstleistungen
- FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss
Einzelhandel & Wochenmarkt
- FFP2-Maskenpflicht drinnen
- Keine Maske auf Wochenmärkten
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- 2G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- Drinnen: Abstandsmaßnahmen beisitzenden Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze, sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung Draußen: keine Abstandsmaßnahmen
Nutzung von Sportanlagen
- 3G-Regel
- gilt in geschlossenen Räumen wie auch unter freiem Himmel
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben bzw. beim Sitzen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- 2G-Regel (drinnen/draußen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- Drinnen: Abstandsmaßnahmen beisitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze, sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung
- Draußen: keine Abstandsmaßnahmen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)
- 2Gplus-Regel (drinnen/draußen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen/draußen, auch am Sitzplatz
- Abstandsmaßnahmen beisitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze, sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung
- Personenkapazität: Innen bis 60 % (max. 6.000), Draußen bis 75 % (max. 25.000)
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
- keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
- einfache Maske (z.B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren
Kindertagesstätte
- Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
- Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren
Schulbetrieb
- Testnachweis an jedem Tag, an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen (ausgenommen „Geboosterte“)
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#grafiken